Ich habe einen Hund - was ist zu beachten?
Jeder Hund, der älter als 12 Wochen ist, MUSS der Hauptwohnsitzgemeinde binnen 3 Tagen gemeldet werden.
Der Meldung anzuschließen sind:
• Sachkundenachweis
• Nachweis einer Haftpflichtversicherung
• die Chipnummer und
• Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank.
Bei der Meldung des Hundes erhalten Sie eine Hundemarke, welche der Hund in der Öffentlichkeit zu tragen hat. Der Hund darf nur von Personen über 16 Jahren gehalten, beaufsichtigt und geführt werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen. Unter dem Begriff "Ortsgebiet" sind die Straßenzüge innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" und "Ortsende" und geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern zu verstehen.
Ein Vergehen gegen das OÖ Hundehaltegesetz (Missachtung der Meldepflicht, Fehlen der erforderlichen Nachweise, Verstoß gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht) ist kein Kavaliersdelikt und kann mit bis zu 7.000,- EUR bestraft werden.
Damit auch andere Menschen gleich viel Freude mit Ihrem Hund haben wie Sie, bitten wir Sie, die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht innerhalb der Ortstafeln und in geschlossenen bebauten Gebieten zu beachten und die "Geschäfte" Ihres Hundes wegzuräumen.
In Scharten sind einige Gassi-Sackspender aufgestellt: Parkplatz röm.-kath. Pfarre, Breitenaich (Amtstafeln), Finklham (Spielplatz), Herrnholz (Jausenstation Beissl), Leppersdorf (Rückhaltebecken), Roithen (Sammelinsel), Wanderweg bei Scharten 11 (Schmidl), Bushaltestelle Rexham
Jeweils im Februar erhalten Sie die Vorschreibung für die Hundeabgabe für das laufende Jahr und wir bitten um zeitgerechte Einzahlung.
Wir ersuchen um Mitteilung, falls Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen.
Den Oö. Hundeguide - das Handbuch zum Oö. Hundehaltegesetz, das die Rechte und Pflichten der Hundehaltung erläutert, erhalten Sie im Bürgerservice der Marktgemeinde Scharten oder hier zum Downloaden. (Oö. Hundeguide)
Sachkundekurse finden Sie unter Land Oberösterreich (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96769.htm)
Gebühren:
Hundemarke: € 4,- (einmalig)
Hundesteuer: € 50,- (jährlich)