Gebührenbremse

Veröffentlichungsdatum06.08.2024Lesedauer1 Minute
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Der Bund gewährte den Ländern einen einmaligen Zuschuss zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die Aufteilung dieses Zuschusses anhand der vorgegebenen Richtlinien des Landes OÖ beschlossen:

• Das Land OÖ überweist den Gemeinden den Zuschuss auf Basis der gemeldeten Hauptwohnsitze.

Daher sind auch nur Gebührenpflichtige, welche per 01.06.2024 einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Scharten gemeldet hatten, anspruchsberechtigt.

 

• Da jeder Haushalt mit einem gemeldeten Hauptwohnsitz verpflichtend zumindest eine Mülltonne besitzen muss, ist die Entrichtung der Müllgebühr die zweite Voraussetzung für den Erhalt des einmaligen Zuschusses.

 

Die Gebührenbremse beträgt € 16,20 je Hauptwohnsitz und wird bei der nächsten Quartalsvorschreibung im Juli 2024 automatisch berücksichtigt.

 

Die Förderung soll nach Möglichkeit jenen Personen zugutekommen, die die Gebühr auch zu tragen haben.

 

Mieter sollten daher den Betrag (anteilsmäßig) bei der Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben bekommen.