Lärmbelästigung in der Nachbarschaft

Veröffentlichungsdatum06.05.2025Lesedauer1 Minute
rasenmähen

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo der Nachbar beeinträchtigt wird. 

Dies gilt insbesondere dann, wenn es um Lärmbelästigung in der Nachbarschaft geht. 

Immer wieder gehen bei der Gemeinde Beschwerden wegen nachbarschaftlicher Lärmbelästigung ein. 

Sei es Rasenmähen und sonstige maschinelle Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, ausgelassene Feierlichkeiten oder aber auch der Lärm von Tieren (vor allem Hundegebell).

Insbesondere sollte das Rasenmähen und die Benutzung anderer lärmintensiver Gartengeräte an Sonn– und Feiertagen und in den Abendstunden vermieden werden.

Im Sinne gut nachbarschaftlicher Beziehungen wird daher wiederum eindringlich gebeten, Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen und im Fall des Falles das direkte Gespräch zu suchen!

Zum Wohle des Gemeindefriedens sieht die Marktgemeinde Scharten davon ab, eine Verordnung zu erlassen. Es soll vermieden werden, dass Bürgerinnen und Bürger einander anzeigen.