Informationen und Verbote zum Thema Pyrotechnik

Veröffentlichungsdatum08.01.2026Lesedauer1 Minute
Pyrotechnik

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2-F4 und gemäß § 38 Pyrotechnikgesetz 2010 im Ortsgebiet ganzjährig verboten ist.

Trotz dieser klaren gesetzlichen Regelung kam es zuletzt zu mehreren Verstößen. Wie auf einem vorliegenden Foto aus Unterscharten ersichtlich ist, wurden sogar illegale Kugelbomben gezündet. Derartige Feuerwerkskörper stellen ein besonders hohes Sicherheitsrisiko dar.Kugelbombe Unterscharten

Die glühenden Überreste der Explosionen können auf Hausdächern, Photovoltaikanlagen oder landwirtschaftlichen Flächen landen und dort erhebliche Schäden verursachen. Besonders problematisch ist, dass Rückstände auf Feldern verbleiben und später mit dem Futter von Nutztieren aufgenommen werden können, was eine ernsthafte Gefahr für die Tiergesundheit darstellt.

Wir appellieren daher eindringlich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und auf das Zünden von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet konsequent zu verzichten. Nur durch verantwortungsbewusstes Verhalten können Brände, Sachschäden sowie Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden.Aussendung PI

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