Jugend

JugendTaxi-Gutscheine

Der Gemeinderat Scharten die Umsetzung des Jugendtaximodells beschlossen. Diese familienpolitische Maßnahme soll ein Beitrag zur sicheren Heimfahrt zur Nachtzeit am Wochenende sein und kann von den Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Scharten im Alter von 16 bis 21 Jahren, sowie Zivil- und Präsenzdienern und Studierenden bis 26 Jahren in Anspruch genommen werden.

Ab 1. Juli 2017 kannst Du Taxigutscheine im Wert von € 75,00 einmal jährlich erwerben. Ein Selbstbehalt von € 25,00 ist bei Übernahme der Gutscheine am Gemeindeamt Scharten zu entrichten. 

 

Die  Gutscheine können bei  folgenden Taxiunternehmen eingelöst werden:

 

Thomas Hammer, Alkoven, Tel. Nr. 07274 / 20909

Ing. Franz Straßl, Haibach, Tel Nr. 0676 / 961 9119

 

Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass während der Fahrt zum bzw. vom Lokal kein Alkohol im Taxi konsumiert werden darf. Das Taxiunternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der kürzest möglichen Fahrtstrecke und der Taxilenker muss vor Antritt der Fahrt den Fahrpreis nennen. Für weitere Informationen steht das Gemeindeamt Scharten, Tel. Nr. 07272 / 5255, zur Verfügung.

 

Ich hoffe, dass das Jugendtaximodell von vielen Schartner Jugendlichen angenommen wird. Es soll eine kleine finanzielle Unterstützung für dich sein, besonders aber soll es auch dazu beitragen, dass du sicher zwischen deiner Heimatgemeinde und den umliegenden Lokalitäten unterwegs bist. 

Euer Bürgermeister
Christian Steiner




Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer Semesternetzkarte und eines KlimaTickets für Studierende

Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 12. Dezember 2016 und 13. Dezember 2021 wird an Schartner StudentInnen, die laut den nachstehenden Richtlinien anspruchsberechtigt sind, ein Zuschuss zu den Kosten einer Semesternetzkarte und eines KlimaTickets gewährt.

1.    Als Förderhöhe wird die Preisdifferenz zum HWS-Studententicket der jeweiligen Universitätsstadt, jedoch maximal € 75,00 pro Semester ausbezahlt.
Zum Erwerb des KlimaTickets wird ein Zuschuss in Höhe von € 75,00 pro Semester gewährt.

2.    Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die per Stichtag 31.03. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester) des Studienjahres ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Scharten haben und dieser für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht bleibt. Bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb dieser Frist ist die Förderung zur Gänze zurückzuzahlen.

3.    Die Förderung wird an StudentInnen ausbezahlt, die an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität studieren.

4.    Dem Förderansuchen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semestertickets bzw. KlimaTickets und der dazugehörigen Zahlungsbestätigung beizulegen.

5.    Das Förderansuchen ist mit den erforderlichen Nachweisen beim Gemeindeamt (Abteilung Bürgerservicestelle) im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten /abgelaufenen Semesters ist nicht möglich.

6.    Die Förderung wird je Studiensemester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bezogen werden.

Rechtsgrundlagen:
Ein Rechtsanspruch auf den gegenständlichen Zuschuss kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Diese Richtlinien treten mit 01.01.2022 in Kraft.